Lernplanstunden

Das Fördern und Fordern der Schülerinnen und Schülern ist uns ein großes Anliegen.

Eine Möglichkeit des individuellen Forderns und Förderns ist der Lernplan.
In Lernplankonferenzen der 5.-9. Klassen legen die unterrichtenden Lehrkräfte fest, ob und in welchen Bereichen ein Lernplan für einen Schüler/eine Schülerin notwendig ist.
Der Lernplan beschreibt die zu fördernden und/oder fordernden Bereiche, stellt Aufgaben dazu und gibt einen zeitlichen Rahmen zur Bearbeitung vor. Er wird von Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften unterzeichnet. Alle Unterzeichnenden tragen Verantwortung für die Einhaltung.

Schülerinnen und Schüler, die einen Lernplan bekommen, können diesen nach Absprache mit der Klassenlehrkraft und den Erziehungsberechtigten eigenverantwortlich erarbeiten. Diese Schülerinnen und Schüler können die Lernplanstunden besuchen, um in der Gemeinschaft ihre Aufgaben zu bearbeiten, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Wird in einem Lernplan das Besuchen der Lernplanstunde als Teil der Aufgabe aufgeführt, ist diese Stunde als verpflichtender Unterricht anzusehen. Diese Schülerinnen und Schüler müssen die ausgewiesenen Stunden besuchen.

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