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27.03.2020 | Schreiben von Alexander Kraft- Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Schreiben von Alexander Kraft- Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
erhalten am 26.03.2020 nach 18:00 Uhr
Nachdem die Landesregierung wegen der Ausbreitung des Coronavirus den Unterrichtsbetrieb an den Schulen und Förderzentren und den Haus- und Krankenhausunterricht bis zum 19. April 2020 untersagt hat, konnten bisher auch die diesjährigen Abschlussprüfungen nicht durchgeführt werden.
Die KMK hat am 25. März 2020 entschieden, dass die Abschlussprüfungen bundesweit durchgeführt werden - auch wenn es dabei wegen des Infektionsgeschehens zu weiteren zeitlichen Verschiebungen kommen kann. Auch kann eine Absage letztlich mit Blick auf das weitere Infektionsgeschehen weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Ich bedauere, dass es insbesondere wegen der Abiturprüfungen aufgrund der Zeitungsberichterstattung eine unklare Situation gab. Ich kann mir vorstellen, dass das bei Ihren Schülerinnen und Schülern zu vielen Nachfragen geführt hat. Nun steht der Rahmen aufgrund des Beschlusses der KMK fest. Das Bildungsministerium wird in den nächsten zwei Wochen informieren, wie die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Prüfungen sein müssen, damit das Infektionsrisiko so gering als möglich ist.
Soweit es den terminlichen Ablauf der Prüfungen betrifft, sehen die Planungen des Bildungsministeriums vorläufig folgendes vor und stehen allerdings auch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass das Infektionsgeschehen einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf zulässt:
1. Abitur an allgemein bildenden Schulen
An erster Stelle ist ein geeigneter neuer Termin für die schriftlichen Profilfachprüfungen (ursprünglich am 26. März) zu finden. Dabei ist der Aufwand für die Erst- und Zweitkorrektur in z.T. großen Lerngruppen zu berücksichtigen. Daher wird der zweite Schultag nach den Osterferien, 21. April (bisher als Nachtermin für Sprechprüfungen vorgesehen) für die Profilfachprüfungen genutzt. Die Korrekturfrist beträgt dann circa fünf Kalenderwochen; Korrekturtage gemäß Staffelmodell werden anfallen, sofern in der Korrekturfrist überhaupt wieder Unterricht stattfinden kann. Als Termine sind vorläufig vorgesehen:
• Di., 21. April 2020 Profilfächer
• Fr., 24. April 2020 Kernfach-Fremdsprachen (außer Französisch)
• Di., 28. April 2020 Kernfach Französisch
• Do., 30. April 2020 Kernfach Deutsch
• Di., 5. Mai 2020 Kernfach Mathematik
• Di./Mi., 26./27. Mai 2020 Sprechprüfungen im Kern- und Profilfach Englisch
• Do., 28. Mai 2020 Zusatztag Sprechprüfungen Englisch (einzelne Schulen)
Die Themenausgabe für Präsentationsprüfungen erfolgt online (mit Empfangsbestätigung).
2. MSA/ESA
Große Herausforderung ist, dass die letzten Unterrichtswochen zur Vorbereitung der Prüfungen in den Schulen fehlen. Die Prüfungen müssen daher verschoben werden, damit zunächst eine angemessene unterrichtliche Vorbereitung erfolgen kann. Die Schulaufsicht arbeitet an der Erstellung möglicher Szenarien, die unterrichtliche Vorbereitung und einen späteren Prüfungsbeginn vorsehen.
3. Berufsbildende Schulen
An den Berufsbildenden Schulen gibt es noch kein abschließendes Gesamtbild wegen der sechs unterschiedlichen erreichbaren Schulabschlüsse und vor allem wegen der zahlreichen Abschlüsse in der dualen Berufsausbildung. Für das Abitur an Beruflichen Gymnasien ist vorläufig folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen:
• Dienstag 21. April. im Fach Deutsch,
• Freitag 24. April im Fach Mathematik und
• Donnerstag 30. April 2020 im Fach Englisch
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Pläne
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