Gemeinschaftsschule
Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen. Die Schul- und Unterrichtsgestaltung orientiert sich daher an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert sie in ihrer individuellen Lernentwicklung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erarbeitet und beschließt die Schule ein Förderkonzept als Grundlage allen schulischen Handelns und evaluiert dieses regelmäßig. Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem weitgehend gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Berechtigung des Übergangs in die gymnasiale Oberstufe.
Informationen zur neuen Gemeinschaftsschulverordnung vom 31.7.2019
Die neue Gemeinschaftsschulverordnung vom 31.7.2019 enthält einige Neuerungen, die das Aufsteigen bzw. die Versetzung in die nächste Klassenstufe und das Bestehen der Abschlüsse der Sekundarstufe I betreffen. Bitte informieren Sie sich dazu in den Paragrafen 6 und 7 dieser Verordnung.
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