LRS-Konzept

Das LRS-Konzept der Inselschule Fehmarn sieht vor, dass…

  • die Teilnahme der betroffenen Schülerinnen und Schüler am digitalen LRS-Training oder im Rahmen eines Präsenzunterrichts verbindlich ist.
  • das LRS-Training den zeitlichen Rahmen einer Schulstunde/Woche umfasst.
  • eine Förderung im Präsenzunterricht parallel zur Unterrichtszeit stattfindet.
  • eine LRS bis einschließlich Jahrgang 7 und danach bis einschließlich Jahrgang 10 auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Zeugnis ausgewiesen wird. Bei fortbestehendem Notenschutz (Sek.I) oder zurückhaltender Gewichtung (Sek. II) der Rechtschreibleistungen (Sek.II) wird dies ebenfalls im Zeugnis vermerkt.

Für die einzelnen Jahrgangsstufen gilt folgende Regelung:

Jahrgang 5/6 Die Teilnahme am LRS-Training ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
Jahrgang 7/8 Die Teilnahme am LRS-Training ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Es besteht die Möglichkeit, durch Antrag der Erziehungsberechtigten auf eine alternative eigenverantwortliche Förderung.
Jahrgang 9/10 Die Teilnahme am LRS-Training ist nicht verpflichtend. Zu Beginn jedes Schuljahres findet eine verbindliche Information der betroffenen Schülerinnen und Schüler statt. Anschließend ist nach Bedarf eine Förderberatung einzelner Schülerinnen und Schüler durch die LRS-Beauftragten möglich.
Betroffene Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, von digitalen Hilfsangeboten Gebrauch zu machen.
Oberstufe Die Teilnahme am LRS-Training ist nicht verpflichtend. Zu Beginn jedes Schuljahres findet eine verbindliche Information der betroffenen Schülerinnen und Schüler statt. Anschließend ist nach Bedarf eine Förderberatung einzelner Schülerinnen und Schüler durch die LRS-Beauftragten möglich.
Betroffene Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, von digitalen Hilfsangeboten Gebrauch zu machen.
   

 

Kein Angst vor LRS

Was haben Leonardo da Vinci, Hans-Christian Andersen, Agatha Christie, Walt Disney, Albert Einstein und Thomas Edison gemeinsam? Sie brachten es zu Ruhm und Anerkennung, obwohl sie große Schwierigkeiten bei der Rechtschreibung hatten. Auch aktuelle VIPs wie Lewis Hamilton, Jennifer Aniston, Jamie Oliver oder Channing Tatum verbindet alle diese Gemeinsamkeit und dennoch sind sie trotz ihrer Schwierigkeiten im Umgang mit Buchstaben und Wörtern berühmt und erfolgreich.

Heute nennt man ihre Schwäche LRS.
Genauer gesagt: Wenn jemand ausgeprägte Probleme beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung bei normaler bis sehr guter Intelligenz hat, leidet er an einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Die Entfaltung der besonderen Stärken solcher Menschen sollte nicht an dieser LRS scheitern. Darum gehört es zum Konzept unserer Schule, die davon betroffenen Kinder zu fördern.

Bereits im 4. Schuljahr werden die Schülerinnen auf der Grundschule mit Einverständnis der Eltern auf eine LRS hin untersucht. Danach helfen wir den Kindern auf zweierlei Weise:

  • Sofern die Rechtschreibleistung dauerhaft nicht besser als ausreichend ist, entfällt eine Bewertung der gesamten Sprachrichtigkeit in den Klassenarbeiten des Faches Deutsch sowie aller anderen Fächer.
  • Darüber hinaus unterstützt die Inselschule Fehmarn die betroffenen Schülerinnen und Schüler mit digitalen Hilfsangeboten oder fest im Stundenplan verankertem Präsenzunterricht.

Gelegentlich tritt eine LRS noch nicht auf der Grundschule, sondern erst auf der weiterführenden Schule zutage. Haben die Eltern oder die Lehrer einen entsprechenden Verdacht, dann können Sie eine entsprechende Untersuchung noch bis einschließlich der 10. Klasse in die Wege leiten. Die dafür zuständige Lehrkraft entscheidet dann aufgrund von Tests und von anderen wichtigen Daten über eine Anerkennung eines Schülers als lese-rechtschreib-schwach.
Danach treten die entsprechenden Schutz- und Fördermaßnahmen in Kraft.
Eine negative Entscheidung der LRS-Lehrkraft muss von der dafür zuständigen Schulpsychologin des Bildungsministeriums bestätigt werden, bevor die Ablehnung endgültig wird.

Besuchen volljährige Schülerinnen oder Schüler, bei denen vorher eine LRS festgestellt worden ist, die Oberstufe unserer Inselschule Fehmarn, kann ein Antrag auf „zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung“ gestellt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern übernehmen dies entsprechend die Eltern. Von Beginn der Antragsgenehmigung an muss dann ein entsprechender Zeugnisvermerk ausgewiesen werden, auch wenn der Antrag im Verlauf der Oberstufe zurückgenommen wird. Ausgleichsmaßnahmen hingegen werden nicht auf dem Zeugnis vermerkt und stehen Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich festgestellten LRS und entsprechenden Rechtschreibleistungen in allen Fächern zu.

Generell gilt an unserer Schule, dass Eltern sich jederzeit sowohl an die Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrer und die Deutschlehrerinnen, als auch an die spezielle LRS-Schullehrkraft wenden können, wenn sie Fragen zum Problem der LRS haben. Keinem zukünftigen Einstein, keiner zukünftigen Agatha Christie soll bei uns die Rechtschreibung einen Strich durch die Rechnung machen!

Grundlage für das an der Inselschule Fehmarn geltende LRS Konzept bietet der LRS Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 31. August 2018 sowie die entsprechenden FAQs.
Die Informationen hierzu sind auf den folgenden Links zu finden:

https://schulrecht-sh.de/texte/l/legasthenie.htm
https://schulrecht-sh.de/texte/l/legasthenie_faqs%202018.pdf

 

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