News / Archiv

13.08.2020 | Tragen des Mund-Nasen-Schutzes an der Inselschule

Liebe Eltern,

die wichtigsten Punkte zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an der Schule finden Sie hier im Überblick:

Wann und wo ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für SchülerInnen an der ISF verbindlich?

  Pflicht Gern gesehen zum Wohle aller
Vor der ersten Stunde auf
dem Schulgelände
X  
Eingänge X  
Flure X  
Treppenhäuser X  
Toiletten X  
Mensa-Service X  
Klassenräume   X
Pausenhöfe
Prinzip der Jahrgangskohorte
  X



Bitte bestärken Sie unsere Schülerinnen und Schüler gern darin, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, z.B. aus Loyalität zu ihren MitschülerInnenn, die z.B. Familienmitglieder mit einem erhöhten Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Auch auf dem Schulweg ist überall dort ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo der Mindestabstand nicht dauerhaft gewährleistet ist. Dies gilt in besonderem Maße für den Schulweg und die Bushaltestellen und den Bustransport. Auch dort ist das Tragen Pflicht.

SchülerInnen mit einem ärztlichen Nachweis (Attest), welcher von der Pflicht entbindet, müssen diesen Nachweis zu jeder Zeit vorweisen können und ihn stets bei sich tragen.

UNSER TIPP:
Sichern Sie sich ab und deponieren Sie Ersatzmasken in der Schultasche ihres Kindes, damit es ungehindert zur Schule gehen kann.

Bleiben Sie gesund!
K/13.08.2020

Elternbrief als PDF: Elternbrief zur Maskenpflicht

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