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23.10.2020 | Neuigkeiten zu Maskenpflicht und dem Lüften aus dem Ministerium

  • Die Landesregierung hat eine Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Die neue Fassung gilt ab 24.10.2020 und ist für Schulen insofern bedeutsam, als das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert.
    Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. D. h. für Lehrkräfte, dass sie immer dann ein das ganze Gesicht abdeckende Visier tragen können, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit Schülerinnen und Schülern sind.
    Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. (Pressemitteilung der Landesregierung)
    Nähere Hinweise für Schulen folgen in der kommenden Woche mit einer Ergänzung der FAQ zum Thema „Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen“. Auch soll in der kommenden Woche eine Abfrage zur Umsetzung der Maskenpflicht an Schulen und zur Anzahl vulnerabler Personen erfolgen.
  • Zum Thema Lüften weise ich nochmals auf die Empfehlungen des Umweltbundesamtes hin. Danach ist davon auszugehen, dass beim Stoßlüften die Raumtemperatur nur um wenige Grad absinkt und dann schnell wieder ansteigt. Ein Auskühlen von Räumen stellt sich nur bei Dauerlüften ein und soll vermieden werden.

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