Sport
Das sportliche Profil an der Inselschule Fehmarn
Anforderungen zur Zulassungen:
Die SuS müssen ein ärztliches Attest über die körperliche Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen im Fach Sport als Profilfach einreichen. Dieses darf nicht älter als 3 Monate sein.
Die SuS müssen mindestens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Silber nachweisen können.
Die SuS müssen zur Teilnahme am Profilfach Sport eine Pulsuhr besitzen.
Den SuS muss bewusst sein, dass das Profilfach Sport anderen Anforderungen als der Sportunterricht der SekI unterliegt.
Fachliche Qualifikation:
In der Abiturprüfung weisen die Schülerinnen und Schüler in zwei Prüfungsteilen in einem sportpraktischen und in einem sporttheoretischen Prüfungsteil nach, dass sie in allen Anforderungsbereichen sportfachliche Kompetenzen in ihrer sachlichen, methodischen, personalen und sozialen Ausprägung entsprechend dem Lehrplan erworben haben. Das Verhältnis der Benotung von Sportpraxis zu Sporttheorie beträgt 1:1.
Die sportpraktische Prüfung:
Im Profil gebenden Fach werden die Prüflinge in zwei verschiedenen Themenbereichen geprüft. Dabei muss ein Prüfungsteil dem Themenbereich „Mit dem Partner und in Mannschaften spielen – Sportspiele” (Basketball, Volleyball oder Badminton) entstammen. Der zweite Prüfungsteil ist frei aus den übrigen Themenbereichen „Sich fit halten“ oder „Leichtathletik“ zu wählen.
Die schriftliche Abiturprüfung:
Als Aufgabenart kommt für die schriftliche Abiturprüfung im Profil gebenden Fach Sport die Problemerörterung mit Material in Betracht. Eine Aufgabe ohne Material ist nicht zulässig. Geeignete Materialien sind Quellentexte, möglicherweise auch Statistiken, Bildmaterial und Grafiken; Karikaturen unter der Voraussetzung, dass über eine entsprechende methodische Vorbereitung die Bild-und Bedeutungsebene vom Prüfling eindeutig zu erschließen sind.
Jeder Aufgabenvorschlag besteht aus mindestens zwei Themenbereichen. Davon bezieht sich mindestens ein Themenbereich auf die Themenbereiche „Sportliches Training und seine biologischen Grundlagen “ oder „Bewegungsanalyse, lernpsychologische Konzepte des motorischen Lernens“.
Die Ergebnisse der beiden Prüfungsteile (sportpraktische und schriftliche Prüfung) werden zu einer Note zusammengefasst; dabei sollen die Ergebnisse der beiden Prüfungsteile gleiches Gewicht haben.
Ermittlung des Ergebnisses im Profil gebenden Fach Das ergebnis der besonderen Fachprüfung wird wie folgt ermittelt:
1. Die in den beiden sportpraktischen Prüfungen erzielten Punktzahlen werden addiert.
2. Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils wird mit zwei multipliziert.
3. Beide Ergebnisse (1. und 2.) werden addiert und durch vier dividiert.
4. Bei nicht ganzzahligen Ergebnissen wird mathematisch gerundet.
Beispiele | 1. Sportart | 2. Sportart | 3. Schriftlich (zweifache Wertung) |
Ergebnis | gerundet | Endnote |
14 Punkte | 9 Punkte | 4 Punkte | 31 Punkte | 31:4= 7,75 | 8 Punkte | |
15 Punkte | 13 Punkte | 12 Punkte | 52 Punkte | 52:4= 13 | 13 Punkte |
(FA Sport SekI und SekII)
Stundenverteilung in der Oberstufe:
Theorie und Praxis werden zu gleichen Teilen unterrichtet.
Semster/Halbjahr | Stundeverteilung |
E-Phase | 4 |
E-Phase | 4 |
Q1 | 5 |
Q2 | 5 |
Q3 | 5 |
Q4 | 5 |
Grundsätzliches zum Sportunterricht und Zusammensetzung der Sportnote
Grundsätzliches
- Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht liegt vor der Sportstunde eine Entschuldigung vor.
- Es sind Hallenschuhe und Sportbekleidung mitzubringen, die jede sportliche Aktivität zulassen.
- Kein Schmuck, keine Kaugummis, Pearcings müssen abgenommen oder abgeklebt werden.
- Ein angemessenes sprachliches Verhalten wird vorausgesetzt!
- Handys, Mp3 Player etc. sind auszuschalten. Dies gilt in besonderem Maße für Nichtaktive.
- Beim Fehlen im Sportkurs/WPK-Sport muss der jeweiligen Sportlehrkraft eine Entschuldigung vorgelegt werden.
Zusammensetzung der Sportnote
Sportpraktische Beiträge werden auf der motorischen, kognitiven und sozialen Ebene erbracht.
Sportliche Leistungen in den Sportarten wie:
- Leichtathletik/Schwimmen (Weiten,Höhen, Zeiten etc.)
- Turnen, Tanz, Akrobatik (Schwierigkeitsgrad, Bewegungsqualität).
- Sportspiele (Techniken, Taktik, Effizienz, Spielerfolg)
- Fitness (Schwierigkeit der Übung, Anzahl der Wiederholungen, Durchhaltevermögen)
Die individuelle Lernausgangslage wird in besonderem Maße berücksichtigt, d. h., die Steigerung der persönlichen Leistung während des Unterrichtszeitraumes.
Selbstkompetenz
- Leistungsbereitschaft in allen Themenfelder des Unterrichts.
- Lernbereitschaft, d. h. auch, sich auf neue Aufgaben einzulassen.
- Regelkenntnisse
- Übernahme von Schiedsrichterfunktionen u. Ä.
Sozialkompetenz/Verhalten
- Hilfsbereitschaft gegenüber Mitschülern und Lehrenden
- Zuverlässigkeit, d. h., regelmäßige Teilnahme und Umsetzung von Anweisungen und Aufträgen.
- Rücksichtnahme gegenüber Mitschülern und Lehrenden.
- Kooperationsfähigkeit/ -bereitschaft.
- Fairness im Spiel und die Bereitschaft zur gewaltfreien Konfliktbewältigung.
Bei eigenverschuldeter oder unentschuldigter Nichtteilnahme am Unterricht wird dies vermerkt. Bei einer Häufung wird die Leistung im entsprechenden Unterrichtszeitraum mit ungenügend bewertet.
(Erstellt auf Basis des Lehrplans Sport und des schulinternen Sportfachcurriculums)
Benotung
Die Zeugnisnote wird in fachlicher und pädagogischer Abwägung aus den Einschätzungen mehrerer, verschiedenartiger sportlicher Leistungen gebildet. Die Fachanforderungen SEK I und II beschreiben die Aspekte der Bewertung.
Wann Schülerinnen und Schüler im Zeugnis nicht mehr benotet werden können, liegt unter Berücksichtigung der Vorgaben im Ermessen der Lehrkraft. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter (Zeugnisordnung 2008, § 6 Nachteilsausgleich).
Befreiung vom Sportunterricht (s. Teilnahme am Unterricht §§ 31, 37, 46, 146 SchulG)
Bei der Befreiung für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu einem Monat ist dem Antrag des Erziehungsberechtigten ein entsprechendes ärztliches Attest beizufügen. Die Kosten für erforderliche ärztliche Zeugnisse trägt der Antragsteller (§ 46 SchulG). Wird eine volle oder teilweise Befreiung für mehr als einen Monat oder wiederholt für kürzere Zeiträume innerhalb eines Schuljahres beantragt, so ist zur Begründung das Gutachten eines Amts-, Schul- oder Sportarztes vorzulegen.
Wertsachen
Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i. d. R. kein Ersatz geleistet.
Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport:
- Die Schülerinnen und Schüler sind allein für die sichere Verwahrung der Wertsachen verantwortlich.
- Die Lehrerinnen und Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.
Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen.
Text als PDF: Grundsätzliches zum Sportunterricht und Zusammensetzung der Sportnote
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